AGB /Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des
Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt
durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen
ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für
zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen
gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch
ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als
vereinbart.
Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers
sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit
verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser
Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
Mündliche und
fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Mitarbeitern des
Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie
vom Auftragnehmer Schriftich bestätigt worden sind. Angebote des
Auftragnehmers sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und
unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der
Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und
Auftragnehmer zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich,
so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Für jeden
Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen
Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils
vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise des
Auftragnehmers.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Hausmeister-Service- oder Gartenpflege-Verträge werden zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer regelmäßig vorerst für eine bestimmte
Zeit auf Probe geschossen. Wird der Vertrag vor Ablauf der Probezeit
nicht mit einer Frist von wenigstens 4 Wochen schriftlich gekündigt, so
wird er für unbestimmte Zeit weitergeführt.
Er kann dann nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
Für
die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang beim anderen
Vertragspartner an. Für alle anderen Aufträge, insbesondere
Reparaturaufträge, gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Objekteinweisung
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der
Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in
sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden
Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche
Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen
Schlüssel zu übergeben.
Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann
der Auftraggeber bei evtl. Fehlleistungen und Schäden, die auf die
mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den Auftragnehmer nicht
schadensersatzpflichtig machen.
Dem Auftragnehmer wird gestattet,
innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich ein
Firmenschild oder einen Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem
ersichtlich ist, dass das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und wie
dessen Bewohner den Auftragnehmer im Notfall erreichen können. Kosten
für einen Briefkasten nach Wahl des Auftragnehmers gehen zu seinen Lasten.
4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag oder in der
Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und
sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind
zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und
–standard gewahrt bleiben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag
zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und
Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die
Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als
vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt
unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.
5. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die Leistungen beschränken sich auf die vertraglich vereinbarten Positionen. Fremdleistungen durch externe Handwerker dürfen bist zu der vertraglich vereinbarten Obergrenze vom Auftragnehmer direkt vergeben werden.
Zusätzliche Leistungen bedürfen eines gesonderten
Auftrages.
Im Rahmen des Hausmeister-Service-Vertrages übernimmt der
Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit
die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Reparatur nicht überschreitet.
Material und Ersatzteile werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung
gestellt.
Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen
erforderlich, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch
einen oder mehrere Handwerker vermitteln, der dann jeweils einen Kostenvoranschlag erstellen.
Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen, die können aus Schadensminderunggründen kurzfristig direkt beauftragt werden.
Vereinbarte turnusmäßige Leistungen werden während
der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht. Fällt ein
Turnus auf einen Feiertag werden die Leistungen an einem darauf folgenden Werktag erledigt, alternativ kann der Auftragnehmer ohne Mehrkosten für den Auftraggeber die Arbeiten auch an dem Feiertag ausführen.
Der Winterdienst wird in der Zeit vom 11. November bis 31. März gemäß
der jeweils gültigen Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg
durchgeführt. Die Einsätze richten sich nach den Meldungen des Deutschen
Wetterdienstes (www.dwd.de) sowie eigener Beobachtung. Bei extremen
Wetterlagen ist es möglich, dass die in der Straßenreinigungssatzung
genannten Zeiten nicht eingehalten werden können
6. Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei
Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Fahrstuhleinschluss oder
Stromunterbrechung hat der Auftraggeber Anspruch auf den Einsatz des
Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Schaden, falls
erforderlich, sofort selbst oder durch Einschaltung von Dritten zu
Lastendes Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben.
In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung
des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber
zukommen lassen.
7. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung
warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zu Verfügung zu stellen.
Bei
Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum für Materialien,
Geräte und Maschinen.
8. Reklamationen
Der Auftragnehmer ist bei der Einbringung seiner Leistung
verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und
Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten
Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur
Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der
Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt werden. Weisen die vertraglich
vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann
ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und
Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung
innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom
Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
Die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere laufende
Unterhaltsreinigungen, werden dann als vertragsgerecht durchgeführt
anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten nicht
unverzüglich Einwendungen erhebt.
9. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte
monatliche Vergütung sofort, bis spätestens jedoch zum 5. Werktag nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das in der Rechnung genannte
Konto zu überweisen.
Werden vom Auftragsnehmer Leistungen erbracht, für die ein
gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere
Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine
gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur
sofortigen Zahlung fällig ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Vergütung in Verzug, so ist der
Auftragnehmer berechtigt Mahnkosten in Abhängigkeit des
Rechnungsbetrages nach folgender Staffelung zu berechnen:
Rechnungsbetrag bis 200,-€: Mahnkosten 5% vom Rechnungsbetrag mind. 5,-€
Rechnungsbetrag von 200,-€ bis 1.333,33€: Mahnkosten 3% vom Rechnungsbetrag mind. 10,-€
Rechnungsbetrag ab 1.333,34€: Mahnkosten 2% vom Rechnungsbetrag mind. 40,-€
Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur
fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend
gemacht werden können.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Lehrgangskosten entsprechend
der der Bestätigung beigefügten Rechnung vor Lehrgangsbeginn ohne Abzug
zu zahlen. Auftraggeber und Lehrgangsteilnehmer haften für alle Kosten
gesamtschuldnerisch.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen
Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen
entstehen und schuldhaft verursacht werden.
Eine Haftung für Schäden,
die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im
Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe,
Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare
Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht werden.
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine
Mitarbeiters im Rahme der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird
ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines
Haftpflichtversicherungs-Vertrages dem Grunde und der Höhe nach
beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen
unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Mit Ablauf des Service-Vertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
11. Schlussbestimmungen
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im
Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung,
die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle
einer ergänzungsbedürftigen Lücke.
Als Gerichtsstand wird Solingen vereinbart.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Dieter W. W. Stindt
Industriefachwirt
Weiherheide 3
21079 Hamburg
Telefon: +49 40 76969952
Mobil: 0170-8057 457
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